Grundstückseinfahrten und zweite Reihe
Das Parken ist verboten an der Einmündung von Grundstückseinfahrten, wo du ein anderes parkendes Fahrzeug am Ausfahren oder am Erreichen seines Platzes hinderst, und in zweiter Reihe, auch für wenige Minuten mit eingeschaltetem Warnblinklicht. Es zählt nicht, wie viel Platz zum Vorbeifahren bleibt.
Merke: Grundstückseinfahrt und zweite Reihe: kein Parken, auch nicht mit Warnblinklicht.
Quelle: Art. 158 CdS
Öffentliche Verkehrsmittel und Taxis
Das Parken ist verboten in den Bereichen für die Haltestellen von Autobussen, Oberleitungsbussen und Straßenbahn und, wenn sie nicht markiert sind, näher als 15 Meter vom Haltestellenschild. Es ist auch auf den den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehaltenen Fahrspuren zu jeder Uhrzeit verboten und in den Bereichen für Taxis, auch für kurze Zeit. Parkscheibe und Warnblinklicht ändern nichts. Solche Verstöße kosten auch Punkte auf dem Führerschein.
Merke: Bushaltestelle ohne markierte Bereiche: kein Parken näher als 15 Meter vom Schild.
Quelle: Artt. 126-bis e 158 CdS
Personen mit Behinderung
Das Parken ist verboten in den Bereichen, die den Fahrzeugen von Personen mit Behinderung vorbehalten sind, und vor den Absenkungen zwischen Gehsteig und Fahrbahn, auch für kurze Zeit. Zusätzlich zur Geldbuße verliert man Punkte auf dem Führerschein, aber der Führerschein wird nicht entzogen. Fahrzeuge im Dienst von Personen mit Behinderung müssen mit dem Ausweis die zeitliche Begrenzung auf Parkplätzen mit Zeitbegrenzung nicht einhalten.
Merke: Behindertenparkplatz und Absenkungen: Parken verboten, auch für eine Minute.
Quelle: Artt. 158 e 188 CdS
Märkte, ZTL und andere Bereiche
Das Parken ist auf Marktflächen und auf Flächen zum Be- und Entladen von Waren zu den festgelegten Zeiten verboten, auch wenn es nur kurz ist. Es ist verboten in Fußgängerzonen, in Zonen mit eingeschränktem Verkehr, wenn du nicht berechtigt bist, auf Flächen für Notdienste oder Hygienedienste, vor Müllcontainern und auf Banketten, außer es gibt Verkehrszeichen. In der Stadt lass keinen abgekuppelten Anhänger parken.
Merke: Fußgängerzonen, ZTL, Müllcontainer, Märkte zu den festgelegten Zeiten: kein Parken.
Quelle: Art. 158 CdS
Auch ohne Schild
Wenn der Codice das Parken an einem Ort verbietet, gilt das Verbot auch dann, wenn dort kein Schild steht. An Tankstellen an der Straße ist das Parken dagegen nur während der Öffnungszeiten verboten, bis zu 5 Metern davor und danach: nicht, wenn sie geschlossen sind.
Merke: Wenn der Codice das Parken verbietet, braucht es kein Schild.
Quelle: Art. 158 CdS
Parken: Grundstückseinfahrten, Streifen, Radwege, Gehsteige
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An der Ausfahrt von Grundstückseinfahrten ist das Parken verboten, ein kurzes Halten ist dagegen möglich. Auf Fußgängerübergängen und auf Fahrradwegen, auch an deren Einmündungen, sind Parken und Halten verboten, auch kurzes. Auf Gehsteigen ist das Parken verboten, außer es gibt Verkehrszeichen, unabhängig von der Dauer.
Frage 23747
An Grundstückseinfahrten ist das Parken verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Ein Fahrzeug, das vor einer Grundstückseinfahrt parkt, hindert den Berechtigten daran, ein- und auszufahren. Deshalb ist dort das Parken verboten.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23748
Das Parken auf Fußgängerübergängen ist verboten, nicht jedoch das Halten
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Offizielle Antwort: Falso
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Falsch: Auf Fußgängerüberwegen sind Parken und Halten verboten, auch nur für einen Augenblick.
Quelle: Art. 158 CdS
Parkverbot: zweite Reihe und Bushaltestellen
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Das Parken ist verboten, wo es verhindert, ein bereits parkendes Fahrzeug zu erreichen oder zu bewegen, in zweiter Reihe außer für zweirädrige Fahrzeuge, in den Haltestellenbereichen von Autobus, Oberleitungsbus und Straßenbahn und, wenn diese nicht abgegrenzt sind, weniger als 15 Meter vom Haltestellenzeichen.
Frage 23751
Das Parken ist verboten, wenn dadurch der Zugang zu einem anderen bereits ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug verhindert wird
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Wenn du ein ordnungsgemäß parkendes Fahrzeug zuparkst, kann sein Fahrer nicht einsteigen oder wegfahren. Dieses Parken ist verboten.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23752
Das Parken ist überall dort verboten, wo es das Verstellen eines ordnungsgemäß geparkten anderen Fahrzeugs verhindert
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Du darfst nicht so parken, dass du die Ausfahrt der anderen parkenden Fahrzeuge blockierst, beispielsweise indem du sie in einer Reihe zuparkst.
Quelle: Art. 158 CdS
Parkverbot: Taxis, Märkte, Bankette, Invaliden
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Das Parken ist verboten in den Taxiständen, auf den Marktflächen und den Flächen zum Be- und Entladen zu den festgelegten Zeiten, auf den Banketten außer bei entsprechenden Verkehrszeichen, in den für die Fahrzeuge von Invaliden vorbehaltenen Bereichen und vor den Absenkungen zwischen Gehsteig und Fahrbahn, die diese Fahrzeuge benutzen. Auch wenn es kurz ist.
Frage 23759
Das Parken ist verboten in den für das Abstellen von Taxis vorgesehenen Bereichen
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Die Flächen für Fahrzeuge im Taxidienst, wie Taxis, sind ihnen vorbehalten. Die anderen Fahrzeuge dürfen dort nicht parken.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23760
Das Parken ist in den festgelegten Zeiträumen verboten in Bereichen, die für den Markt und für das Laden und Entladen von Gütern bestimmt sind
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In diesen Bereichen dient der Platz zu den angegebenen Zeiten dem Markt oder denen, die Waren laden und entladen. In diesen Stunden ist das Parken verboten.
Quelle: Art. 158 CdS
Parkverbot: reservierte Fahrspuren, Zone mit beschränktem Verkehr, Müllcontainer
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Das Parken ist verboten auf den Fahrspuren und Fahrbahnen, die den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten sind, in Fußgängerzonen, in Zonen mit beschränktem Verkehr für nicht berechtigte Personen, in den als Bereiche für Rettungsdienste oder die öffentliche Reinigung gekennzeichneten Flächen und vor den Müllcontainern, wo ein kurzes Halten aber erlaubt ist.
Frage 23767
Das Parken ist verboten auf den Fahrspuren oder Fahrbahnen, die den öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten sind
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Die vorbehaltenen Fahrspuren dienen dazu, den öffentlichen Verkehrsmitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen, und ein parkendes Fahrzeug würde sie blockieren. Deshalb darfst du dort nicht parken.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23768
Das Parken ist verboten in den Fußgängerzonen
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Die Fußgängerzonen sind denen vorbehalten, die zu Fuß gehen, daher ist dort das Parken von Fahrzeugen verboten.
Quelle: Art. 158 CdS
Anhänger, gesetzliche Verbote und Tankstellen
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In geschlossenen Ortschaften darfst du einen vom Zugfahrzeug abgekoppelten Anhänger nicht parken lassen, außer es gibt Verkehrszeichen. Die vom Codice festgelegten Parkverbote gelten auch dort, wo keine Schilder stehen. In der Nähe von Tankstellen an der Straße ist das Parken nur während der Öffnungszeiten verboten.
Frage 23776
In geschlossenen Ortschaften darf der Fahrer einen Anhänger nicht vom Zugfahrzeug abgehängt parken, wenn nichts anderes angezeigt ist
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In der Stadt belegt ein Anhänger ohne das Fahrzeug, das ihn zieht, lange Platz und ist schwer zu versetzen. Du darfst ihn nur dort stehen lassen, wo ein Verkehrszeichen es erlaubt.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23777
In den Fällen, in denen das Parken von einer Bestimmung der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten ist, hängt die Beachtung dieses Verbotes nicht von der Gegenwart entsprechender Verkehrsschilder ab
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Die im Codice geschriebenen Verbote, wie auf dem Zebrastreifen oder in der Kurve, gelten auch ohne Schilder. Das Verkehrszeichen PARKVERBOT dient für die zusätzlich festgelegten Verbote.
Quelle: Art. 158 CdS