Gleise, Tunnel, Unterführungen
Halten und Parken sind an Bahnübergängen und in ihrer Nähe sowie auf den Gleisen von Zügen und Straßenbahn verboten, oder so nah, dass du sie behinderst. Sie sind auch in Tunneln, in Unterführungen, unter Überführungen, unter Bögen und Arkaden verboten, außer Verkehrszeichen zeigen etwas anderes an, auch wenn der Tunnel beleuchtet ist.
Merke: Bahnübergänge, Gleise, Tunnel, Unterführungen und Arkaden: weder Halten noch Parken.
Quelle: Art. 158 CdS
Kuppen und Kurven
Halten und Parken sind auf Kuppen und in Kurven verboten, auch für kurze Zeit. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf innerstädtischen Durchgangsstraßen sind sie auch in der Nähe von Kuppen und Kurven verboten.
Merke: Auf Kuppen und in Kurven nie. Außerhalb der Stadt und auf Durchgangsstraßen auch nicht in der Nähe.
Quelle: Art. 158 CdS
Verkehrszeichen und Kreuzungen
Halten und Parken sind verboten, wo du Verkehrszeichen oder Ampeln verdeckst, auf den Pfeilen zur Fahrstreifenwahl und entlang von Einreihungsspuren. Außerhalb der Stadt sind sie auf Kreuzungen und in ihrer Nähe verboten. In der Stadt sind sie auf der Kreuzung und näher als 5 Meter verboten, außer Verkehrszeichen zeigen etwas anderes an. In der Nähe eines Verkehrszeichens darfst du halten, wenn du es nicht verdeckst.
Merke: In der Stadt lass 5 Meter Abstand zur Kreuzung. Verdecke nie Verkehrszeichen und Ampeln.
Quelle: Art. 158 CdS
Zebrastreifen, Radwege, Gehsteige
Halten und Parken sind immer verboten auf Zebrastreifen, auf Radfahrerüberfahrten, auf Fahrradwegen und an ihren Einmündungen, auch nur um jemanden aussteigen zu lassen. Sie sind auch auf Gehsteigen verboten, außer Verkehrszeichen zeigen etwas anderes an. Auf Beschleunigungsspuren hältst du nicht an, auch nicht für einen Augenblick.
Merke: Zebrastreifen, Fahrradwege und Gehsteige: nie, auch nicht für einen Augenblick.
Quelle: Art. 158 CdS
Wo das Halten erlaubt ist
Das Halten ist erlaubt an der Einmündung einer Grundstückseinfahrt, vor den Müllcontainern, nach einem Zeichen für Parkverbot, auf Marktflächen oder Lade- und Entladezonen, in der Nähe von Tankstellen, nachts. Auf der Autobahn ist das Notparken erlaubt. Das Halten in zweiter Reihe ist nicht immer verboten, sondern nur, wenn du behinderst.

Merke: Parkverbot heißt nicht Halteverbot.
Quelle: Artt. 157, 158 e 176 CdS
Haltverbot: Gleise, Tunnel, Kuppen und Kurven
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Das Halten ist verboten in der Nähe von Bahnübergängen und auf den Gleisen, in Tunneln und unter Arkaden, außer es gibt Verkehrszeichen, auf Kuppen und in Kurven und, außerhalb von Ortschaften und auf innerstädtischen Durchgangsstraßen, auch in deren Nähe. Bei Grundstückseinfahrten und auf Marktflächen ist nur das Parken verboten.
Frage 23665
Das Halten an Bahnübergängen oder in deren Nähe ist verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Ein stehendes Fahrzeug nah an den Gleisen kann den Zug und alle, die sie überqueren, behindern, und bei einem unvorhergesehenen Ereignis schaffst du es nicht, rechtzeitig wegzufahren. Dort darfst du auch nicht halten.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23666
Das Halten auf den Gleisen von Eisenbahn- oder Straßenbahnlinien oder in einer solchen Nähe zu diesen, dass die Fahrt der Schienenfahrzeuge behindert wird, ist verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Züge und Straßenbahn können nicht ausweichen und haben einen langen Bremsweg, daher ist ein Fahrzeug auf den Gleisen oder so nah daran, dass es sie behindert, eine große Gefahr. Deshalb verbietet man das Halten.
Quelle: Art. 158 CdS
Haltverbot: Verkehrszeichen, Fahrspuren und Kreuzungen
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Das Halten ist verboten, wo du Verkehrszeichen oder Ampeln verdecken würdest, auf den Pfeilen zur Spurwahl und entlang der Einreihungsspuren. Bei Kreuzungen ist es außerhalb von Ortschaften auch in der Nähe verboten, in der Ortschaft auf der Kreuzung und weniger als 5 Meter davor. Das Verkehrszeichen PARKVERBOT verbietet das Halten nicht.
Frage 23677
Vor Verkehrsschildern und in deren Nähe ist das Halten verboten, wenn sie dadurch verdeckt werden
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Wenn dein Fahrzeug ein Verkehrszeichen verdeckt, können die anderen es nicht sehen und befolgen. Deshalb darfst du dort auch nicht halten.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23678
Vor Ampeln und in deren Nähe ist das Halten verboten, wenn sie dadurch verdeckt werden
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Ein stehendes Fahrzeug, das die Ampel deckt, hindert die anderen daran, das Licht zu sehen, und kann Unfälle verursachen. Das Halten dort ist verboten.
Quelle: Art. 158 CdS
Halten und Parken: Streifen, Radwege und Gehsteige
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Halten und Parken sind verboten auf Fußgängerübergängen, auf Fahrradwegen und an deren Einmündungen und auf Gehsteigen, außer es gibt Verkehrszeichen. Bei Grundstückseinfahrten, vor Müllcontainern und in zweiter Reihe ist nur das Parken verboten: Ein kurzes Halten ohne Behinderung ist erlaubt.
Frage 23688
Das Parken und das Halten auf Fußgängerübergängen sind immer verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig. Achte auf „immer“: Hier stimmt es, denn auf dem Zebrastreifen darfst du nicht einmal für einen Augenblick halten, auch nicht, um jemanden aussteigen zu lassen.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23689
Das Parken und das Halten sind auf jeden Fall auf Fahrradwegen und an den Einmündungen derselben verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig. Achte auf „in jedem Fall“: Hier stimmt es, denn auf Fahrradwegen und dort, wo sie in die Straße münden, sind Halten und Parken immer verboten, auch für wenige Sekunden.
Quelle: Art. 158 CdS
Parkverbot: Gleise, Tunnel und Kuppen
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Wie das Halten ist auch das Parken verboten in der Nähe von Bahnübergängen, auf den Gleisen von Zügen und Straßenbahnen oder so nah, dass es sie behindert, in Tunneln, in Unterführungen und unter Arkaden und Überführungen, außer es gibt Verkehrszeichen, auf Kuppen und, außerhalb von Ortschaften und auf innerstädtischen Durchgangsstraßen, auch in der Nähe von Kuppen.
Frage 23727
Das Parken an Bahnübergängen oder in deren Nähe ist verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In der Nähe von Bahnübergängen sind Parken und Halten verboten. Ein dort abgestelltes Fahrzeug kann den Zug und alle behindern, die die Gleise überqueren müssen.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23728
Das Parken auf den Gleisen von Eisenbahn- oder Straßenbahnlinien oder in einer solchen Nähe zu diesen, dass die Fahrt der Schienenfahrzeuge behindert wird, ist verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Züge und Straßenbahnen können einem Hindernis nicht ausweichen und brauchen viel Platz zum Bremsen. Deshalb darfst du nicht auf den Gleisen oder zu nah daran parken.
Quelle: Art. 158 CdS
Park- und Haltverbot: Kurven, Verkehrszeichen, Kreuzungen
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Parken und Halten sind verboten in Kurven und, außerhalb von Ortschaften und auf innerstädtischen Durchgangsstraßen, auch in deren Nähe; wo du Verkehrszeichen oder Ampeln verdecken würdest; auf den Pfeilen zur Spurwahl und entlang der Einreihungsspuren; außerhalb von Ortschaften auf Kreuzungen und in ihrer Nähe. In diesen Fällen gilt das Verbot für beides.
Frage 23738
In der Kurve und – außerhalb der geschlossenen Ortschaften sowie auf innerstädtischen Durchgangsstraßen – auch in der Nähe derselben sind das Parken und das Halten verboten
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In einer Kurve sieht dich der Entgegenkommende zu spät. Parken und Halten sind verboten, und außerhalb der Stadt und auf innerstädtischen Durchgangsstraßen auch in der Nähe der Kurve.
Quelle: Art. 158 CdS
Frage 23739
Vor Verkehrsschildern und in deren Nähe sind das Parken und das Halten verboten, wenn sie dadurch verdeckt werden
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Ein Fahrzeug, das ein Verkehrszeichen deckt, hindert die anderen daran, es zu sehen und zu beachten. Dort darfst du weder parken noch halten.
Quelle: Art. 158 CdS