In der Stadt
Wenn nichts anderes angezeigt ist, stellst du das Fahrzeug beim Halten oder Parken so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand ab, parallel zum Rand und in Fahrtrichtung. Wenn es keinen erhöhten Gehsteig gibt, lass mindestens einen Meter für die Fußgänger frei. In markierten Parkzonen stellst du das Fahrzeug so ab, wie die Markierung es zeigt, innerhalb des Stellplatzes, ohne in die benachbarten hineinzuragen, auch für ganz kurze Zeit.
Merke: Rechter Fahrbahnrand, parallel, in Fahrtrichtung. Ohne Gehsteig: ein Meter für die Fußgänger.
Quelle: Art. 157 CdS
Einbahnstraße in der Stadt
In Ortsstraßen mit Einbahnverkehr darfst du auch am linken Fahrbahnrand parken, aber nur, wenn Platz für mindestens eine Fahrzeugreihe bleibt, und jedenfalls nicht weniger als drei Meter. Es ist also nicht immer erlaubt. Kurz am rechten oder linken Fahrbahnrand einer Einbahnstraße zu halten, ist nicht verboten.
Merke: Einbahnstraße in der Stadt: Parken auch links, wenn mindestens 3 Meter bleiben.
Quelle: Art. 157 CdS
Außerhalb der Stadt
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften stellst du das Fahrzeug beim Halten oder Parken, wenn möglich, außerhalb der Fahrbahn ab, aber nicht auf Fahrradwegen und nicht auf Seitenstreifen, außer Verkehrszeichen erlauben es. Wenn du die Fahrbahn nicht verlassen kannst, bleib so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand, parallel und in Fahrtrichtung.
Merke: Außerhalb der Stadt: außerhalb der Fahrbahn, aber nie auf Fahrradwegen und ohne Verkehrszeichen nie auf Seitenstreifen.
Quelle: Art. 157 CdS
Fahrzeug gut gesichert
Beim Parken muss das Fahrzeug auf jeder Straße stillstehen, auch auf ebener Strecke. Zieh die Feststellbremse an und leg den niedrigsten Gang ein, nicht den Leerlauf und nicht den vierten Gang. Bei starkem Gefälle oder starker Steigung dreh auch die Räder zum Gehsteig. Die Handbremse dient bergauf wie bergab. Bevor du aussteigst, schalte den Motor ab.
Merke: Handbremse, niedrigster Gang und bei Gefälle oder Steigung die Räder zum Gehsteig.
Quelle: Artt. 157 e 158 CdS
Wo du das Fahrzeug beim Halten abstellst
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Beim Halten wird das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abgestellt, parallel und in Fahrtrichtung; wenn es keinen erhöhten Gehsteig gibt, lässt du den Fußgängern mindestens einen Meter. Außerhalb geschlossener Ortschaften hältst du außerhalb der Fahrbahn, aber nicht auf Fahrradwegen; wenn das nicht geht, am rechten Fahrbahnrand.
Frage 23659
Wo es keinen erhöhten Gehsteig gibt, muss der Fahrer beim Halten mindestens einen Meter für den Durchgang der Fußgänger frei lassen
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Richtig: Wenn es keinen erhöhten Gehsteig gibt, gehen die Fußgänger am Straßenrand. Du musst ihnen mindestens einen Meter Platz lassen.
Quelle: Art. 157 CdS
Frage 23660
Außerhalb der geschlossenen Ortschaften muss der Fahrer das Fahrzeug beim Halten wenn möglich außerhalb der Fahrbahn stellen
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Außerhalb der geschlossenen Ortschaften fährt man schnell, daher ist ein Fahrzeug, das auf der Fahrbahn steht, gefährlich. Wenn du kannst, halte außerhalb der Fahrbahn.
Quelle: Art. 157 CdS
Wo du das Fahrzeug beim Parken abstellst
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Außer bei anderslautenden Verkehrszeichen wird das parkende Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abgestellt, parallel und in Fahrtrichtung; wenn es keinen erhöhten Gehsteig gibt, lässt du den Fußgängern mindestens einen Meter. Außerhalb geschlossener Ortschaften parkst du außerhalb der Fahrbahn, aber nicht auf Fahrradwegen und nicht auf dem Seitenstreifen.
Frage 23710
Wenn nichts anderes angezeigt ist, muss der Fahrer beim Parken in geschlossenen Ortschaften das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand abstellen, und zwar parallel dazu und in Fahrtrichtung, sofern es einen erhöhten Gehsteig gibt
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In der Stadt stellst du das Fahrzeug bei erhöhtem Gehsteig am rechten Fahrbahnrand ab, parallel und in Fahrtrichtung. Ohne Gehsteig musst du dagegen Platz für die Fußgänger lassen.
Quelle: Art. 157 CdS
Frage 23711
Wo es keinen erhöhten Gehsteig gibt, muss der Fahrer beim Parken mindestens einen Meter für den Durchgang der Fußgänger frei lassen
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Richtig: Auch beim Parken musst du ohne erhöhten Gehsteig den Fußgängern mindestens einen Meter Platz lassen, damit sie sicher vorbeigehen können.
Quelle: Art. 157 CdS
Parken links, Parkflächen und Parkscheinautomat
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Auf Ortsstraßen mit Einbahnverkehr darfst du auch links parken, wenn mindestens Platz für eine Fahrzeugreihe bleibt, nie weniger als drei Meter. In Parkzonen befolgst du die Markierung und bleibst innerhalb deines Parkplatzes. Beim Parkscheinautomaten zahlst du auch für kurzes Parken.
Frage 23719
Auf Ortsstraßen mit Einbahnverkehr ist das Parken auch entlang dem linken Fahrbahnrand erlaubt, sofern genügend Platz für die Durchfahrt von mindestens einer Fahrzeugreihe frei bleibt
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Richtig: Auf Ortsstraßen mit Einbahnverkehr darfst du auch am linken Fahrbahnrand parken, sofern Platz für eine Fahrzeugreihe von mindestens drei Metern Breite bleibt.
Quelle: Art. 157 CdS
Frage 23720
Auf Ortsstraßen mit Einbahnverkehr ist das Parken auch entlang dem linken Fahrbahnrand erlaubt, sofern mindestens drei Meter für die Durchfahrt der Fahrzeuge frei bleiben
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Richtig: Links darfst du parken, wenn du mindestens drei Meter Breite frei lässt, also Platz für mindestens eine Fahrzeugreihe.
Quelle: Art. 157 CdS
Parken: Fahrzeug gesichert und Motor abgestellt
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Beim Parken musst du dafür sorgen, dass das Fahrzeug stehen bleibt, auf jeder Straße: Ziehe die Feststellbremse an und lege den niedrigsten Gang ein, nicht den Leerlauf. Bei starkem Gefälle lenkst du auch die Räder zum Gehsteig ein. Der Motor ist abzustellen.
Frage 23704
Beim Parken ist es angebracht, dass der Fahrer die Feststellbremse betätigt und den niedrigsten Gang einlegt
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Richtig: Die Feststellbremse und der eingelegte niedrigste Gang halten das Fahrzeug fest, auch wenn die Straße leicht geneigt ist.
Quelle: Artt. 157 e 158 CdS
Frage 23705
Beim Parken muss der Fahrer unabhängig von der Neigung der Straße geeignete Maßnahmen treffen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht in Bewegung gerät
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Richtig: Das geparkte Fahrzeug darf sich nicht von selbst bewegen können, auch nicht auf einer Straße, die eben aussieht. Feststellbremse und eingelegter Gang müssen immer benutzt werden.
Quelle: Artt. 157 e 158 CdS
Autotür, Aussteigen und Motor beim Parken
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Bevor du die Türen öffnest oder aussteigst, vergewissere dich, dass du keine Gefahr und kein Hindernis schaffst: zur Straßenmitte hin beobachte den ankommenden Verkehr, auch in den Spiegeln, und zum Gehsteig hin die Fußgänger. Bevor du aussteigst, schalte den Motor aus und ziehe die Feststellbremse, auf jeder Straße.
Frage 23795
Wenn man die Türen eines Fahrzeugs öffnet, muss man sich vergewissern, dass man die anderen Verkehrsteilnehmer dabei nicht gefährdet oder behindert
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Eine plötzlich geöffnete Wagentür kann einen Radfahrer, einen Motorradfahrer oder einen Fußgänger treffen. Kontrolliere vor dem Öffnen, dass niemand vorbeikommt.
Quelle: Art. 157 CdS
Frage 23796
Bevor man die zur Straßenmitte hin gerichtete Fahrzeugtür öffnet, muss man sich vergewissern, dass keine anderen Fahrzeuge nahen
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Auf der Straßenseite fahren Kfz, Motorräder und Fahrräder vorbei. Schau in den Spiegel und dreh dich um, bevor du die Wagentür öffnest.
Quelle: Art. 157 CdS