Anhängekarren oder Anhänger
Der Anhängekarren ist ein kleiner Karren für Gepäck: Er ändert die Höchstgeschwindigkeiten des Autos nicht, es bleiben also 130, 110 und 90 km/h, und bei Regen 110 auf der Autobahn. Mit einem richtigen Anhänger, auch einem leichten, wie einem Wohnwagen oder einem Anhänger für Boote, Pferde oder Motorräder, sinken die Höchstgeschwindigkeiten: 80 km/h auf der Autobahn und 70 km/h auf erstrangigen und zweitrangigen Freilandstraßen.
Merke: Anhängekarren: Höchstgeschwindigkeiten des Autos. Anhänger oder Wohnwagen: 80 auf der Autobahn, 70 außerhalb der Stadt.
Quelle: Art. 142 CdS
Motorräder, Wohnmobile, Lkw
Motorräder, Wohnmobile und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen haben dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie Autos: 130 km/h auf der Autobahn, 110 km/h auf erstrangigen Freilandstraßen, 90 km/h auf zweitrangigen, 50 km/h in der Stadt. Sie haben keine niedrigeren Begrenzungen wie 90, 100 oder 80 km/h. Lastzüge dagegen dürfen auf Freilandstraßen nicht schneller als 70 km/h und auf der Autobahn nicht schneller als 80 km/h fahren.
Merke: Bis 3,5 Tonnen: Höchstgeschwindigkeiten wie Autos. Lastzüge: 70 außerhalb der Stadt, 80 auf der Autobahn.
Quelle: Art. 142 CdS
Mopeds, Vierradfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge
Mopeds dürfen nie schneller als 45 km/h fahren, also nicht 70. Vierradfahrzeuge, die nicht als Leichtfahrzeuge gelten, dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 80 km/h fahren, nicht 70 oder 90. Für Maschinen der Landwirtschaft und Arbeitsmaschinen mit Reifen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, auch bei eingeschaltetem Blinklicht.
Merke: Mopeds 45, Vierradfahrzeuge, die nicht als Leichtfahrzeuge gelten, 80 außerhalb der Stadt, landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen mit Reifen 40.
Quelle: Art. 142 CdS
Die Scheiben am Heck
Einige Fahrzeuge, wie bestimmte Busse und die schweren Fahrzeuge, müssen am Heck Kennzeichen mit den Höchstgeschwindigkeiten tragen, die sie fahren dürfen. Du findest sie nicht an Lastkraftwagen oder Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen und auch nicht an Motorrädern.

Merke: Scheiben mit Zahlen am Heck eines Fahrzeugs: Das sind seine Höchstgeschwindigkeiten.
Quelle: Art. 142 CdS
Geschwindigkeitsgrenzen für Motorräder, Wohnmobile und Anhänger
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Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen haben die Grenzen der Personenkraftwagen: 130, 110 und 90 km/h. Der Anhängekarren gehört zum Auto und ändert die Grenzen nicht. Mit einem Anhänger, beispielsweise einem Wohnwagen, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h auf der Autobahn und 70 km/h auf den anderen Freilandstraßen.
Frage 22366
Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Personenkraftwagen mit Anhängekarren gewöhnlich 130 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Der Anhängekarren gilt als Teil des Personenkraftwagens, daher ändert er die Höchstgeschwindigkeiten nicht: Auf der Autobahn bleiben es 130 km/h.
Quelle: Art. 142 CdS
Frage 22367
Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Personenkraftwagen mit Anhänger 80 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Ein Personenkraftwagen, der einen Anhänger zieht, darf auf der Autobahn nicht schneller als 80 km/h fahren. Der Anhängekarren dagegen ändert die Höchstgeschwindigkeiten des Autos nicht.
Quelle: Art. 142 CdS
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den erstrangigen Freilandstraßen
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Auf den erstrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 110 km/h für Personenkraftwagen, Motorräder und Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, auch mit Anhängekarren. Mit einem Anhänger, beispielsweise einem Wohnwagen, und für Lastzüge beträgt sie 70 km/h.
Frage 22409
Auf erstrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen 110 km/h
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Richtig: Für Personenkraftwagen gilt auf den erstrangigen Freilandstraßen die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h, außer bei anderen Verkehrszeichen oder bei Niederschlägen.
Quelle: Art. 142 CdS
Frage 22410
Auf erstrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit für einen Personenkraftwagen, der einen Wohnanhänger mit einem Gewicht von 900 Kilogramm zieht, 70 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Mit einem Wohnwagen zieht das Auto einen Anhänger, und außerhalb der geschlossenen Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 70 km/h. Das Gewicht des Wohnwagens ändert diese Höchstgeschwindigkeit nicht.
Quelle: Art. 142 CdS
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den zweitrangigen Freilandstraßen
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Auf den zweitrangigen Freilandstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 90 km/h für Personenkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile und Lastkraftwagen bis 3,5 Tonnen, auch mit Anhängekarren. Mit einem Anhänger und für Lastzüge sind es 70 km/h. Mopeds 45 km/h, nicht leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 80 km/h.
Frage 22418
Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Krafträder 90 km/h
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Richtig: Für Motorräder gibt es auf diesen Straßen keine besondere Höchstgeschwindigkeit: Es gilt die allgemeine von 90 km/h, dieselbe wie für Personenkraftwagen.
Quelle: Art. 142 CdS
Frage 22419
Die Höchstgeschwindigkeit auf zweitrangigen Freilandstraßen beträgt für Personenkraftwagen mit Anhängekarren 90 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Mit dem Anhängekarren behält das Auto seine Höchstgeschwindigkeiten, also 90 km/h auf den zweitrangigen Freilandstraßen.
Quelle: Art. 142 CdS
Kennzeichen der Geschwindigkeitsbegrenzungen
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Weiße Scheiben mit rotem Rand und einer Zahl, die hinten an manchen Fahrzeugen angebracht sind, zeigen die für dieses Fahrzeug zulässigen Höchstgeschwindigkeiten an. Sie tragen beispielsweise schwere Autobusse und Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen, nicht aber Autos, leichte Wohnmobile oder Motorräder. Fahre auch bei gemischtem Verkehr oder unebener Fahrbahn langsamer.
Frage 22431
Die in der Abbildung gezeigten Plaketten werden an der Rückseite von bestimmten Fahrzeugklassen angebracht

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Richtig: Sie werden hinten an Fahrzeugen angebracht, für die niedrigere Höchstgeschwindigkeiten als die allgemeinen gelten, wie schwere Fahrzeuge, damit der Nachfolgende weiß, wie schnell sie fahren dürfen.
Quelle: Artt. 141 e 142 CdS
Frage 22432
Die in der Abbildung gezeigten Plaketten zeigen die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für das Fahrzeug an, an welchem sie angebracht sind

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Richtig: Jede Scheibe zeigt die Höchstgeschwindigkeit dieses Fahrzeugs auf einer Straßenart, beispielsweise 80 km/h außerhalb von geschlossenen Ortschaften und 100 km/h auf der Autobahn.
Quelle: Artt. 141 e 142 CdS
Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten
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Personenkraftwagen und Motorräder: 130 km/h auf der Autobahn (150, wo angezeigt), 110 auf den erstrangigen Freilandstraßen, 90 auf den zweitrangigen, 50 in der Stadt (70, wo angezeigt). Bei Regen oder Schnee: 110 auf der Autobahn, 90 auf den erstrangigen. Mopeds 45, nicht leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 80 außerhalb der Stadt, landwirtschaftliche Maschinen und Arbeitsmaschinen auf Reifen 40.
Frage 22328
Die Höchstgeschwindigkeit für einen Personenkraftwagen beträgt auf Autobahnen gewöhnlich 130 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Auf der Autobahn beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 130 km/h. Sie kann nur dort auf 150 km/h steigen, wo die Signale es anzeigen, und sinkt bei Regen auf 110 km/h.
Quelle: Art. 142 CdS
Frage 22329
Die Höchstgeschwindigkeit für einen Personenkraftwagen beträgt auf erstrangigen Freilandstraßen gewöhnlich 110 km/h
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Auf den erstrangigen Freilandstraßen beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen 110 km/h, bei Regen oder Schnee sinkt sie auf 90 km/h.
Quelle: Art. 142 CdS