Rechts oder links
Zwei Pfeile, die sich nach rechts und nach links trennen, zeigen die einzig zulässigen Fahrtrichtungen an der nächsten Kreuzung an: Du wählst zwischen rechts und links, aber du darfst nicht geradeaus fahren. Sie zeigen keine gefährliche Gabelung, kein Fahren in parallelen Reihen, keinen Beginn des Gegenverkehrs und keine Vorbeifahrt seitlich einer Verkehrsinsel an.

Merke: Zulässige Fahrtrichtungen: Du wählst zwischen den Pfeilen, alles andere ist verboten.
Quelle: Art. 122 Reg.
Geradeaus und rechts, geradeaus und links
Der gerade Pfeil mit einem Zweig nach rechts erlaubt, geradeaus oder rechts zu fahren, nicht links. Der Pfeil mit dem Zweig nach links erlaubt geradeaus oder links, nicht rechts, und steht auch außerhalb von Ortschaften. Du wählst selbst zwischen den beiden Fahrtrichtungen. Sie zeigen keine Baustellen, keine Fahrspuren für langsame Fahrzeuge, keine Vorrangregeln und keine gefährlichen Gabelungen an.

Merke: Zwei Richtungen abgebildet, zwei Richtungen möglich. Die dritte ist verboten.
Quelle: Art. 122 Reg.
Vorgeschriebene Vorbeifahrt links
Der schräge Pfeil, der nach links abfällt, schreibt vor, links an einem Hindernis vorbeizufahren: Verkehrsinsel, Schutzinsel, Trennstreifen oder Baustelle. Das Hindernis bleibt also rechts von dir, und du darfst es nicht auf der rechten Seite umfahren. Er schreibt nicht vor, links abzubiegen, und zeigt keine Kreuzungen, Gefälle oder Kreisverkehre an.

Merke: Vorbeifahrt links: Das Hindernis bleibt rechts von dir.
Quelle: Art. 122 Reg.
Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts
Der schräge Pfeil, der nach rechts abfällt, schreibt vor, rechts an einem Hindernis vorbeizufahren: Verkehrsinsel, Schutzinsel, Trennstreifen oder Baustelle. Das Hindernis bleibt links von dir, und du darfst es nicht auf der linken Seite umfahren. Er schreibt nicht vor, rechts abzubiegen, und zeigt keine Kurven, Kreuzungen oder gesperrten Straßen an.

Merke: Vorbeifahrt rechts: Das Hindernis bleibt links von dir.
Quelle: Art. 122 Reg.
Zulässige Vorbeifahrten
Zwei schräge Pfeile, die nach beiden Seiten abfallen, erlauben, sowohl rechts als auch links an einem Hindernis vorbeizufahren, etwa an einer Verkehrsinsel, Schutzinsel, einem Trennstreifen oder einer Baustelle. Das sind die einzig zulässigen Vorbeifahrten. Das Verkehrszeichen schreibt nicht vor, an der Kreuzung abzubiegen, verbietet nicht, geradeaus weiterzufahren, und ihm geht in der Regel nicht das Verkehrszeichen für den Kreisverkehr voraus.

Merke: Pfeile nach unten: Sie betreffen ein Hindernis, keine Kreuzung.
Quelle: Art. 122 Reg.
ZULÄSSIGE FAHRTRICHTUNGEN RECHTS UND LINKS
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Blauer Kreis mit einem Pfeil, der sich nach rechts und nach links teilt. An der nächsten Kreuzung kannst du nur zwischen diesen beiden Fahrtrichtungen wählen: Geradeaus ist verboten. Es ist ein Gebotszeichen. Es betrifft keine Reihen oder Überholvorgänge: Für die Vorbeifahrt auf beiden Seiten einer Insel gibt es VORBEIFAHRT ZULÄSSIG.
Frage 20158
Das abgebildete Verkehrszeichen zeigt als zulässige Fahrtrichtungen rechts und links an

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Richtig: Der Pfeil, der sich in zwei teilt, zeigt die einzig erlaubten Fahrtrichtungen an der Kreuzung: rechts und links.
Quelle: Art. 122 Reg.
Frage 20159
Das abgebildete Verkehrszeichen schreibt vor, an der nächsten Kreuzung nach rechts oder nach links abzubiegen

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Richtig: Das Verkehrszeichen steht vor der Kreuzung: Dort musst du zwischen rechts und links wählen, weil geradeaus verboten ist.
Quelle: Art. 122 Reg.
Rechts oder links, aber nicht geradeaus
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Die zwei Pfeile zeigen die einzig erlaubten Fahrtrichtungen an der Kreuzung: Du entscheidest, ob du rechts oder links abbiegst, aber du darfst nicht geradeaus weiterfahren. Das Verkehrszeichen warnt nicht vor gefährlichen Gabelungen und betrifft weder Fahrzeugreihen noch Sperrlinien noch Einbahnstraßen.
Frage 20173
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass es erlaubt ist, nach rechts abzubiegen

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Richtig: Einer der beiden Pfeile zeigt nach rechts, also darfst du an der Kreuzung rechts abbiegen.
Quelle: Art. 122 Reg.
Frage 20174
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass man nach links abbiegen darf

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Richtig: Einer der beiden Pfeile zeigt nach links, also darfst du an der Kreuzung links abbiegen.
Quelle: Art. 122 Reg.
ZULÄSSIGE FAHRTRICHTUNGEN GERADEAUS UND RECHTS
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Blauer Kreis mit einem geraden Pfeil und einem Zweig, der sich nach rechts biegt. An der Kreuzung kannst du geradeaus oder rechts fahren: Das Linksabbiegen ist verboten. Es ist ein Gebotszeichen, also ein Vorschriftszeichen. Es betrifft keine Baustellen oder Fahrspuren für langsame Fahrzeuge.
Frage 20181
Das abgebildete Verkehrszeichen schreibt vor, an der Kreuzung entweder geradeaus weiterzufahren oder nach rechts abzubiegen

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Richtig: Die beiden Pfeile zeigen die einzig erlaubten Fahrtrichtungen an der Kreuzung: geradeaus oder rechts.
Quelle: Art. 122 Reg.
Frage 20182
Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt es nur, geradeaus weiterzufahren oder nach rechts abzubiegen

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Richtig. Achte auf „nur“: Hier stimmt es, weil geradeaus und rechts die einzigen zulässigen Fahrtrichtungen sind und das Abbiegen nach links verboten ist.
Quelle: Art. 122 Reg.
Geradeaus oder rechts, aber nicht links
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Du kannst zwischen den beiden eingezeichneten Fahrtrichtungen wählen, geradeaus oder rechts; links ist verboten. Das Verkehrszeichen schreibt nicht nur eine einzige Richtung vor, betrifft nicht die Vorfahrt und warnt nicht vor Gabelungen. Du fährst nur zum Rechtsabbiegen so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand.
Frage 20194
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass man nicht nach links abbiegen darf

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Richtig: Die Pfeile zeigen geradeaus und rechts. Das Linksabbiegen ist nicht erlaubt.
Quelle: Art. 122 Reg.
Frage 20195
Das abgebildete Verkehrszeichen weist darauf hin, dass es erlaubt ist, nach rechts einzubiegen

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Richtig: Der Zweig, der sich nach rechts biegt, zeigt, dass du rechts abbiegen darfst.
Quelle: Art. 122 Reg.
ZULÄSSIGE FAHRTRICHTUNGEN GERADEAUS UND LINKS
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Blauer Kreis mit einem geraden Pfeil und einem Zweig, der sich nach links biegt. An der Kreuzung darfst du geradeaus oder links fahren: Rechtsabbiegen ist verboten. Du findest es innerorts und außerhalb. Es ist ein Gebotszeichen, kein Hinweiszeichen und kein Gefahrzeichen.
Frage 20203
Das abgebildete Verkehrszeichen erlaubt es nur, geradeaus weiterzufahren oder nach links abzubiegen

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Richtig. Achte auf „nur“: Hier stimmt es, denn geradeaus und links sind die einzig erlaubten Fahrtrichtungen und das Rechtsabbiegen ist verboten.
Quelle: Art. 122 Reg.
Frage 20204
Das abgebildete Verkehrszeichen lässt das Rechtsabbiegen nicht zu

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Richtig: Der Pfeil nach rechts fehlt, also ist das Rechtsabbiegen verboten.
Quelle: Art. 122 Reg.