Außerhalb von Ortschaften: Abblendlicht am Tag
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften, auf Freilandstraßen und Autobahnen, musst du auch am Tag das Abblendlicht eingeschaltet lassen. Am Tag kannst du stattdessen das Tagfahrlicht verwenden. Das Standlicht allein reicht nicht aus, auch nicht bei Sonne. Das Fernlicht ist am Tag dagegen nicht Pflicht. Motorräder und Kleinkrafträder fahren immer mit eingeschaltetem Abblendlicht, auch in der Stadt. Im Quiz ist die Aussage „Abblendlicht außerhalb von Ortschaften Pflicht, bei Tag und bei Nacht“ richtig.
Merke: Außerhalb von Ortschaften, am Tag: Abblendlicht oder Tagfahrlicht. Nachts, im Tunnel, bei schlechter Sicht: Abblendlicht. Das Standlicht allein reicht nicht aus.
Quelle: Art. 152 CdS
Nachts und im Tunnel
Von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang musst du Standlicht und Abblendlicht einschalten, auch in der Stadt und auch bei guter öffentlicher Beleuchtung. Im Tunnel muss das Abblendlicht auch am Tag eingeschaltet sein, in jedem Tunnel, auch wenn er gut beleuchtet ist. Es stimmt dagegen nicht, dass du vom Sonnenuntergang bis zum Morgengrauen immer das Fernlicht eingeschaltet lassen musst: Es wird nur in bestimmten Fällen verwendet.
Merke: Tunnel: immer Abblendlicht, auch am Tag und auch wenn er beleuchtet ist.
Quelle: Art. 153 CdS
Regen, Schnee und Nebel
Wenn Regen, Schnee oder Nebel die Sicht verringern, musst du Standlicht und Abblendlicht einschalten, auch am Tag. Wenn das Fahrzeug eine Nebelschlussleuchte hat, schalte sie bei Nebel und einer Sicht unter 50 Metern ein, bei starkem Regen oder bei dichtem Schneefall. Bei Nebel helfen dir die Fernlichter nicht, und in der Stadt sind sie in der Regel verboten.
Merke: Nebelschlussleuchte: Nebel mit Sicht unter 50 m, starker Regen, dichter Schneefall.
Quelle: Art. 153 CdS
Beleuchtung bei stehendem Fahrzeug
Wenn du nachts auf der Fahrbahn anhältst, muss das Fahrzeug mit dem Standlicht sichtbar bleiben, außer die öffentliche Beleuchtung erhellt es gut. In der Stadt kannst du stattdessen das Parklicht verwenden, wenn du am Fahrbahnrand parkst. Wenn du außerhalb der Fahrbahn parkst, bist du nicht verpflichtet, Lichter eingeschaltet zu lassen. Auf einem zugelassenen Parkplatz bist du nicht verpflichtet, das Parklicht eingeschaltet zu lassen.
Merke: Parklicht: in der Stadt am Fahrbahnrand möglich. Es ist keine Pflicht.
Quelle: Art. 153 CdS
Richtig eingestellte Scheinwerfer und zugelassene Lampen
Wenn die Scheinwerfer falsch eingestellt sind, siehst du schlechter oder blendest die anderen, auch mit Abblendlicht. Dasselbe passiert bei falsch montierten oder nicht zugelassenen Lampen. An Kraftfahrzeugen darfst du nur zugelassene Lampen verwenden. Die Standlichter haben festgelegte Farben: Du kannst nicht irgendeine Farbe wählen. Es gibt keine Pflicht, das Abblendlicht einzuschalten, um einen Polizeiwagen zu überholen.
Merke: Falsch eingestellte Scheinwerfer blenden die anderen, auch mit Abblendlicht.
Quelle: Art. 72 CdS; art. 153 CdS
Abblendlicht, Standlicht und zugelassene Lampen
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Außerhalb von geschlossenen Ortschaften musst du auch tagsüber mit eingeschaltetem Standlicht und Abblendlicht fahren, oder mit Tagfahrlicht. Das Standlicht allein genügt nicht. Scheinwerfer und Lampen müssen zugelassen und richtig eingestellt sein, sonst leuchten sie schlecht oder blenden.
Frage 24141
Auf Autobahnen und Freilandstraßen ist es auch tagsüber Pflicht, mit Abblendlicht oder mit Tagfahrlicht zu fahren
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Offizielle Antwort: Vero
Unsere Erklärung · Übersetzung zum Lernen
Richtig: Außerhalb der geschlossenen Ortschaften müssen Standlicht und Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet sein, damit man dich sieht. Wenn das Auto sie hat, kannst du stattdessen das Tagfahrlicht verwenden.
Quelle: Artt. 152 e 153 CdS
Frage 24142
Die falsche Einstellung der Scheinwerfer kann die Sicht des Fahrers einschränken oder andere Verkehrsteilnehmer blenden
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Zu tief eingestellte Scheinwerfer geben dir unzureichende Sicht, zu hoch eingestellte Scheinwerfer blenden die entgegenkommenden Fahrer. Sie müssen richtig eingestellt werden, auch je nach Ladung.
Quelle: Artt. 152 e 153 CdS
Licht während der Fahrt und beim Parken nachts
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Von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang, und bei Nebel, Schnee oder starkem Regen, braucht man während der Fahrt Standlicht und Abblendlicht. Bei Nebel unter 50 Metern schaltest du auch die Nebelschlussleuchte ein. Beim Parken außerhalb der Fahrbahn ist kein Licht nötig.
Frage 24150
In geschlossenen Ortschaften ist es Pflicht, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang mit Abblendlicht zu fahren
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: In diesen Stunden gilt gesetzlich, dass es dunkel ist. Deshalb sind in der Stadt Standlicht und Abblendlicht vorgeschrieben, auch wenn die Straße beleuchtet ist.
Quelle: Art. 153 CdS
Frage 24151
Bei witterungsbedingter schlechter Sicht (Schnee, Regen, Nebel) ist es Pflicht, mit Standlicht und mit Abblendlicht zu fahren
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Bei schlechter Sicht dienen die Lichter auch tagsüber, um die Straße zu sehen und vor allem, um von den anderen gesehen zu werden.
Quelle: Art. 153 CdS
Abblendlicht im Tunnel und bei schlechtem Wetter
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Im Tunnel muss das Abblendlicht immer eingeschaltet sein, auch tagsüber und auch wenn der Tunnel beleuchtet ist. Das Licht muss auch tagsüber bei Nebel, Schnee, starkem Regen und in jedem anderen Fall von schlechter Sicht eingeschaltet sein.
Frage 24157
Im Tunnel ist es auch tagsüber Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Im Tunnel wechselst du plötzlich vom Licht ins Dunkle und musst sehen und gesehen werden. Deshalb muss das Abblendlicht auch tagsüber eingeschaltet sein.
Quelle: Art. 153 CdS
Frage 24158
Bei witterungsbedingter schlechter Sicht (Schnee, Regen, Nebel) ist es Pflicht, mit Licht zu fahren
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Bei Nebel, Schnee oder Regen sehen dich die anderen spät. Standlicht und Abblendlicht, auch tagsüber eingeschaltet, machen dich rechtzeitig sichtbar.
Quelle: Art. 153 CdS
Abblendlicht, Nebelschlussleuchte und Scheinwerfereinstellung
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Das Abblendlicht verwendet man außerhalb von Ortschaften bei Tag und bei Nacht, und nachts auch in der Stadt. Die Nebelschlussleuchte schaltet man bei Nebel unter 50 Metern, bei starkem Regen oder dichtem Schneefall ein. Während der Fahrt ersetzt das Standlicht das Abblendlicht nicht.
Frage 24160
Wenn man bei starkem Regen fährt, muss man zusätzlich zum Abblendlicht die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn das Fahrzeug damit ausgestattet ist
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Die Nebelschlussleuchte dient nicht nur bei Nebel. Sie muss auch bei starkem Regen oder dichtem Schneefall eingeschaltet werden, damit dich die nachfolgenden Fahrer sehen.
Quelle: Artt. 152 e 153 CdS
Frage 24161
Wenn man bei starkem Schneefall fährt, muss man zusätzlich zum Abblendlicht die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn das Fahrzeug damit ausgestattet ist
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Offizielle Antwort: Vero
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Richtig: Bei dichtem Schneefall sehen dich die nachfolgenden Fahrer schlecht. Die Nebelschlussleuchte, rot und sehr hell, muss wie bei dichtem Nebel oder starkem Regen eingeschaltet werden.
Quelle: Artt. 152 e 153 CdS